Marketing Beratung
Wir erstellen Ihr Werbe- und Marketingkonzept
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten zur Erstellung Ihres Marketingkonzeptes!
Werbe & Marketing-Konzept
Marketing mit Konzept - mittlerweile unentbehrlich für jedes Unternehmen
Sie haben ein gutes und konkurenzfähiges Produkt oder eine attraktive Dienstleitung und möchten Ihr Angebot an den Kunden bringen? Ihr Unternehmen positioniert sich beispielsweise im sozialen oder klimaschützenden Bereich und das soll Ihr Image verbessern? Ihr Unternehmen soll in einer Region oder Branche bekannt werden? Dann hilft Marketing Ihnen dabei, diese Ziele zu erreichen. Doch wie kommt Ihre Botschaft bei den richtigen Personen an? Mit einem durchdachten Marketingkonzept steuern Sie Ihre Aktivitäten exakt und können jederzeit schnell auf Veränderungen reagieren.
Modernes Marketing eröffnet Unternehmen eine Überfülle an Kanälen für die Werbung. Doch nicht jeder Kanal ist für jedes Produkt gleich gut geeignet. Kosmetikprodukte in Drogeriequalität werden beispielsweise gerne von Teenagern und jungen Erwachsenen gekauft, während sich für bestimmte Gesundheitsprodukte wie Nahrungsergänzungsmittel für Kreislauf und Gelenke eher die Altersgruppe 50+ interessiert. Erreichen Sie die einen sehr gut über Werbung in den sozialen Medien und über Influencer, sprechen Sie die anderen primär über Anzeigen in Apothekenzeitungen oder Fernsehwerbung im Vorabendprogramm an.
Es ist also unerlässlich, sowohl die eigene Zielgruppe genau zu definieren als auch zu wissen, wie man diese erreichen kann. Dabei ist es wichtig, eine breite Streuung zu vermeiden. Marketing kostet Geld und jeder Kontakt zu Verbrauchern außerhalb der Zielgruppe bindet Mittel und verpufft. Das verdeutlicht das Beispiel der Vorabendserie „Friends“, die in den 1990er-Jahren auf Pro7 ausgestrahlt wurde. Diese Serie erreichte damals 22 Prozent der werberelevanten Zielgruppe zwischen 14 und 49 Jahren. Entsprechend teuer war es, dort Werbung zu schalten. Als Anbieter von Säuglingsnahrung hätten Sie zwar viele junge Eltern erreicht, aber die überwiegende Mehrheit der Zuschauer hatte keine Kinder im passenden Alter für Ihr Produkt. Sie hätten also viel investiert und nur wenig gewonnen. Mit einem Marketingkonzept steuern Sie Ihre Maßnahmen gezielter.
Bevor Sie jedoch mit Ihrem Konzept starten, gilt es, die Basis dafür zu legen und grundlegende Punkte zu klären:
Wie legt man den Grundstein für eine erfolgreiche Marketingstrategie?
Wer ist meine Zielgruppe? Marekting vom Kunden aus denken.
Welches Alleinstellungsmerkmal hat mein Unternehmen oder Angebot (USP)
Benötigt mein Unternehmen eine Corporate Identity?
Welche Vorteile bietet ein Marketingkonzept?
Bei Marketing und Werbung denken viele an Raum für kreative Köpfe, spontane Einfälle und viele zündende Ideen.
Tatsächlich nutzen viele Unternehmen heutzutage aus unterschiedlichen Datenströmen gewonnene Erkenntnisse und setzen somit auf geplante Marketingstrategien, festgelegte Budgets und laufendes Marketing-Controlling.
Natürlich können Sie auch mit kurzfristigen Maßnahmen die Umsätze steigern und einige Kunden gewinnen. Dazu gehört allerdings eine große Portion Glück und viel Geld.
Mit einem strukturierten Marketingkonzept setzen Sie auf mittel und langfristiges Wachstum sowie überprüfbare Maßnahmen.
Würden Sie in eine teure neue Produktionsmaschine investieren, wenn unklar ist, ob diese tatsächlich Verbesserungen bringt? Nein?
Aber das Marketing und Werbemaßnahmen erledigen Sie nach Bauchgefühl?
Marketingkonzepte machen die Maßnahmen gezielt planbar und die Effekte gut messbar.
Das schont das Budget und spart Zeit sowie personelle Ressourcen. Beginnen Sie noch heute mit der Planung!
Welche Förderung gibt es zur Erstellung eines Marketingkonzepts?
Bafa-Förderung!
Wie Sie 100% Coaching zu 50% finanzieren lassen!
I Finanzielle Förderung von Beratung und Coaching
Das BAFFA fördert Beratungen von Unternehmen in Deutschland durch einen Beratungszuschuss. Es gibt mehrere Förderprogramme. Die Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich:
Jungunternehmen: an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind. Für junge Unternehmen ist vor der Antragstellung ein kostenfreies Informationsgespräch bei einem Regionalpartner des BAFA (in Bayern IHK Bayern) zu führen.
Bestandsunternehmen: Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung.
Unternehmen in Schwierigkeiten: Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter.
II Zielgruppen der Förderprogramme
Zielgruppen der Beratungsförderung mit dem Förderprogramm der BAFA sind Freiberufler und KMUs aus Industrie, Handwerk und Handel.
Gründer, die Know how in den Bereichen Marketing, Positionierung, Finanzierung, Rekrutierung etc. benötigen.
UnternehmerInnen, die wachsen wollen und dafür nicht nur „im“ Unternehmen arbeiten, sondern auch „am“ Unternehmen, um auf der strategischen Ebene das operative Tagesgeschäft zu optimieren. Dabei geht es um Effizienzsteigerung durch Optimierung und um Umsatzsteigerung durch Skalierung, das heißt die Hebel, mit denen Umsatz und Gewinn gesteigert werden.
UnternehmerInnen in Schwierigkeiten, die mit externer Expertise die bestehenden Strukturen analysieren und eine Strategie entwickeln wollen, um ihr Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen.
IV Ablauf der Antragstellung
Bei der Antragstellung müssen folgende Formalia eingehalten werden.
Vor der Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen können frei entscheiden, ob sie ein Informationsgespräch führen möchten.
Zwischen dem Informationsgespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Also Antrag online stellen nach Ausstellung des Bestätigungsschreibens durch das BAFA. Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung kann nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden.
Die Leitstelle (DIHK) prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet eine Eingangsbestätigung und innerhalb von ungefähr 10 Tagen ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung.
Achtung: Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten wird kein Zuschuss gewährt. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Als Beginn der Beratung zählt der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Dann wird ein Beratervertrag mit dem ausgewählten Berater abgeschlossen, in dem das Honorar vereinbart wird.
Die Beratungsdauer darf maximal 6 Monate nach dem Zugang des Informationsschreibens dauern.
Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen.
Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.
V Voraussetzungen der Bezuschussung des Beraterhonorars
Die Beratung durch den Business-Coach / Unternehmensberater ist abgeschlossen.
Die Gesamtrechnung der Beratung wurde durch den Klienten / die Klientin bezahlt.
Der Abschlussbericht des Beraters liegt schriftlich vor.
Der Antragsteller – ExistenzgründerIn, UnternehmerIn – entspricht der KMU Definition dieser Richtlinie.
Die Antragstellung ist spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung vollständig bei der zuständigen Leitstelle eingereicht worden.
Zu den Unterlagen, die online eingereicht werden gehören: Verwendungsnachweisformular, das vom Unternehmer und vom Berater unterschrieben wurde; Formular „De-Miniis-Erklärung“ und EU-KMU-Erklärung, das vom Unternehmer unterschrieben wurde; Bestätigungsschreiben der IHK respektive HWK; Beratungsbericht des Beratungsunternehmens; Rechnung des Beratungsunternehmens; Kontoauszug des Unternehmens als Nachweis der Zahlung des Honorars.
Die Beratung ist nicht bereits durch andere Fördermittel gefördert worden.
Der durchführende Berater, der frei gewählt werden kann, muss bei der BAFA akkreditiert sein. Ich gehöre zu den Bafa-akkreditierten Business-Coaches.*
VI Informationen
Weitere Informationen und Formulare
zum Verwendungsnachweis,
zur Förderung unternehmerischen Know-hows,
zur Definition von KMU,
zur Antragsberechtigung, zu Beratungsarten und – themen,
zur Beratung und zum Beratungsbereich,
zur Zahlung und zum Zahlungsnachweis,
für Unternehmen in Schwierigkeiten,
zur Beraterauswahl,
für Jungunternehmen,
zu den Anlaufstellen für das Informationsgespräch,
zum Onlineportal für die Antragstellung,
zu Rechtsgrundlagen etc.
sind auf der Website des Bafa nachzulesen.
VII Besonderheiten der Bafa-Unternehmensberatung
Der Unternehmer muss mit sämtlichen Kosten in Vorleistung gehen und erhält erst nach Prüfung der gesamten Unterlagen den Beratungskostenzuschuss durch die BAFA zugesprochen.
Es lohnt sich zu prüfen, ob die Beratung im Rahmen eines Business Coaching bezuschusst werden kann.
Neben allgemeinen Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung werden auch spezielle Beratungen, z.B. von Frauen, UnternehmerInnen mit Behinderung, MigrantInnen, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit etc. gefördert.
*Meine Berater-ID erhalten meine Coachingklienten nach dem Vorgespräch mit mir, in dem wir gemeinsam herausfinden, ob wir miteinander arbeiten möchten und ob der Klient respektive die Klientin die Voraussetzungen für ein Coaching mit mir erfüllt. Ich arbeite schwerpunktmäßig mit Menschen zusammen, die Interesse an einer Nischenpositionierung haben, um ins Sogmarketing zu kommen und die die Bereitschaft mitbringen, sich auf die Chancen der Digitalisierung einzulassen.
Wer wird gefördert?
Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommen muss.
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Unternehmen, die dieses Kriterium erfüllen, können grundsätzlich einen Digitalbonus beantragen. Freiberufler sind allerdings auch dann nicht förderfähig, wenn sie eine gewerbliche Rechtsform haben.
Sie können nicht gefördert werden, wenn:
- Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
- für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.
- Nicht förderberechtigt sind zudem Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen sowie Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung).
Ob Ihr Unternehmen ein kleines Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab: Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.
Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung.
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Welche Kosten werden gefördert?
Eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ist dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.
Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen abgestimmte Lösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung förderfähig. Es sind auch Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen zuwendungsfähig, soweit am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z. B. nach ISO 27001).
Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Hardware und Software.
Förderfähig sind Leistungen externer Anbieter für IKT-Hardware und -Software. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Hierzu gehört insbesondere IKT-Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördert, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Industrie 4.0, datengetriebene Geschäftsmodelle, Warenwirtschaftssysteme, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Sensorik sowie IT-Sicherheit.
Hier finden Sie detaillierte Informationen über die förderfähigen Kosten.
Nicht gefördert werden:
- Maßnahmen, die bereits begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich)
- Ausgaben für Standard-Webseiten (herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe) oder Standard-Webshops (insbesondere Standard-Shop-Templates)
- Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (z.B. Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter)
- der Erwerb von Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme, E-Mail-Archivierung,) oder Standard-Hardware (wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone, Telefonanlagen inkl. Software oder Exchange Server)
- Standard-Hardware ist unabhängig von der jeweiligen Ausstattung nicht förderfähig
- Server-Hardware inkl. Betriebssystem im Bereich der IT-Sicherheit
- Ersatzbeschaffungen
- Geräte, Anlagen und Maschinen inklusive zugehöriger Software (z. B. Produktionsanlagen, CNC-Fräsmaschinen, Säge-/Abbundmaschinen, Drucker, Industrieroboter, Automatisierungsanlagen, Oszillografen, Fluorimeter), bei denen in erster Linie die Automatisierung (eines bisherigen analogen Prozesses) und nicht die weitreichende digitale Weiterverarbeitung der Daten im Vordergrund steht
- Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt (z. B. digitale Kassen, E-Mail-Archivierung)
- Leistungen, die für konkrete Maßnahmen im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts (Projektbegleitung) erbracht werden
- IKT-Lösungen, die gegen Entgelt in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen und dort eine förderfähige Maßnahme sind
- Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
- Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens, eigene Entwicklungskapazitäten des antragstellenden Unternehmens
- Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
- IT-Sicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte
- Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten und Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von maximal 18 Monaten überschreiten (bitte Angebot vom IT-Dienstleister entsprechend auf 18 Monate aufschlüsseln lassen)
- Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden
- aktuelle Infos erhalten Sie immer auf folgender Website https://www.digitalbonus.bayern/haeufige-fragen/
Antragstellung
Den Antrag stellen Sie online.
Sie können sich am einfachsten schnell und unkompliziert über das ELSTER-Unternehmenskonto authentifizieren.
Wenn Sie keine digitale Unterschrift über das ELSTER-Unternehmenskonto nutzen wollen, müssen Sie nach elektronischer Antragstellung den Antrag ausdrucken, mit rechtsverbindlichen Unterschriften versehen und innerhalb von vier Wochen bei der zuständigen Regierung in Schriftform einreichen.
Start der Maßnahme?
Nachdem Sie den elektronischen Antrag abgeschickt haben, bekommen Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail. Diese erlaubt Ihnen, ab diesem Zeitpunkt mit der Maßnahme auf eigenes Risiko zu beginnen. Sie müssen nicht den Zuwendungsbescheid abwarten.
Bescheid Digitalbonus
Der Digitalbonus wird sehr stark nachgefragt. Die gestellten Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs abgearbeitet. Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Sollten Klärungen erforderlich sein, werden wir auf Sie zukommen.
Durchführungs- und Bewilligungszeitraums
Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungs- und Bewilligungszeitraums vollständig umgesetzt werden. Der maximale Bewilligungszeitraum beträgt 18 Monate ab Datum des Zuwendungsbescheids. Dieser Zeitraum wird im Zuwendungsbescheid unter Ziffer 2 festgelegt.
Bezahlung aller Rechnungen für das Förderprojekt?
Die Rechnungen müssen innerhalb des Durchführungs- und Bewilligungszeitraums (Ziffer 2 des Zuwendungsbescheids) bezahlt werden.
Wie und wann erhalte ich meinen Zuschuss?
Nach Abschluss des Vorhabens und Bezahlung aller Rechnungen müssen Sie den Verwendungsnachweis online einreichen. Den Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag füllen Sie über das Online-Formular Verwendungsnachweis aus und reichen diesen elektronisch ein. Eine postalische Einreichung ist nicht notwendig
Die Regierung prüft den Verwendungsnachweis und zahlt anschließend den Zuschuss aus.